How to win
Holt Euch die neue Print-Winterausgabe von APPROVED. Auf den Seiten 28+29 findet Ihr den Weihnachtskalender. Inklusive Codewort Teil 1 von 2, pro Türchen. Den zweiten Teil veröffentlichen wir am jeweiligen Tag auf unserem APPROVED Instagram-Account (@approved_mag)
1.) Fügt beide Codeworte in der richtigen Reihenfolge zusammen und sendet das Lösungswort per Mail mit dem Betreff „APPROVED Weihnachtskalender Tür Nummer X“ (X = Nummer des Türchens) an win@approved-mag.de. Vergesst bitte nicht, Euren vollständigen Namen sowie Adresse und Geburtsdatum anzugeben.
2.) Folgt @approved_mag plus den verlinkten Accounts des jeweiligen Türchens auf Instagram
3.) Taggt gerne jemanden unter dem Türchen, mit dem Ihr den Gewinn feiern würdet und wie! Kreativität erlaubt 😉
Nur korrekte und vollständige Teilnahmen werden berücksichtigt.
Die Gewinner werden per DM/Mail benachrichtigt.
Der Einsendeschluss pro Türchen ist bis 23:00 Uhr des jeweiligen Tages.
Wir wünschen ganz viel Spaß und Glück!
Teilnahmebedingungen:
Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname, Adresse, Geburtsdatum und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Mehrmalige Bewerbungen der gleichen Person/Adresse sind ausgeschlossen. Lieferadresse muss in DACH liegen. Der Veranstalter (APPROVED-Mag, info@approved-mag.de) weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben, noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Unternehmen dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen muss. Der Teilnehmer willigt hierzu ein, kann seine erklärte Einwilligung jedoch jederzeit widerrufen. Die Teilnahmeberechtigung gilt für alle Leser ab 18 Jahre. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.